Die untenstehenden Artikel erschienen in den CostaBlanca-/Costa delSol-Nachrichten- sie auch den aktuellen Bericht im Blog.
Die Artikelreihe erschien vor allem in den Costa-Blanca-Nachrichten. Wenn einer wirklich EXPERTE genannt werden darf, dann mein Mann, Dr.Ing. Reinhard Hefele.
Isabel Gallego* von der Germanistenvereinigung in Andalusien und Universität Cadiz hat uns um Mithilfe gebeten: Sie sucht noch deutsche Residenten hier, die eine Umfrage zur Ökologie beantworten. Der entsprechende Link lautet
* Im Foto (von links nach rechts) besprechen Isabel Gallego, ich und Olga Koreneva eine engere Zusammenarbeit mit ihren Universitäten.
1898 wurde in Málaga mit 8 Schülern eine erste deutsche Klasse gegründet. Gedacht für die Verbindung der Kinder der Auswanderungsgemeinde zum deutschen Reich. Sie wuchs bald auf drei Klassen an und war von Anfang an als gemischte Schule organisiert, also auch für Mädchen, zur damaligen Zeit revolutionär.
Die Schülerzahl wuchs bis zum I. Weltkrieg rasant an, war übrigens im Zentrum Málagas lange in gemie-teten Räumen untergebracht. Während es in Madrid und Barcelona längst anerkannte deutsche Schulen gab, war die Entstehungsgeschichte* der deutschen Schule in der Provinz Málaga, wie wir sie heute kennen, etwas holperiger: Zum runden Jubiläum fehlen ganze 21 Jahre, denn nicht zuletzt aufgrund des Einspruches der Engländer als einer der Sieger-mächte des II. Weltkrieges, gab es eine Lücke zwi-schen 1945 und 1966 ohne dieses Bildungsangebot.
Zwischenzeitlich musste man mit römischer Erlaubnis (wohl wissend von der deutschen Kirchensteuer-finanzkraft) auch unter die Fittiche des Jesuitenordens schlüpfen - schließlich bewegte man sich in der strikten Diktatur Francos (Anmerkung der Redaktion) -, bis endlich 1978 (!) das OK aus dem damaligen Regierungssitz Bonn zur Anerkennung einer deutschen Schule kam.
Sie hat ihren Sitz nun in einem ausgedehnten Gebäudekomplex (der aber heutzutage aus allen Nähten zu platzen droht) in La Mairena hoch auf dem Hügel mit fantastischem Blick, das man über Marbella ansteuert, das aber zur Gemeinde Ojen gehört. Es ist wie alle deutschen Auslandsschulen eine nicht kostenlose Privatschule, heute auch mit Kindergarten und Vorschule, die sich mehr dem Kulturaustausch und internationalem Brückenbau verpflichtet fühlt und stolz darauf hinweisen kann, dass fast genau die Hälfte der über 700 Schüler/innen jeweils deutsche oder spanische Wurzeln besitzt. Denn in Spanien bedeutet ein Abiturabschluss dieser "exzellenten deutschen Auslandsschule" (offizielles Gütesiegel der deutschen Prüfstellen) einen sehr guten Einstieg in das weitere Berufsleben. G.H.
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* Es gibt eine hochinteressante 250 Seiten umfassende Festschrift dazu als Kaleidoskop über das 20. Jahrhundert bis jetzt. Ich hätte mir ein bisschen mehr Einordnung in die jeweils spanische und deutsche Politik zu den einzelnen Zeitabschnitten gewünscht, denn ein Schulleben ist doch auch sehr betroffen von zwei Weltkriegen, dem spanischen Bürgerkrieg und den anschließenden Diktatur-Franco-Jahren, der Überwindung derselben und der unterschiedlichen deutschen Parteienlandschaft inklusive der Studenten-revolution zum Beispiel.
Die Fotos oben zeigen Ausschnitte aus dem großen und abwechslungsreichen Festakt zum 125Jahre-Jubiläum der deutschen Schule, dem Colegio Alemán. (Fotos: Deutsche Schule)
Frühling 2022
Es hat mich immer schon gestört, dass Tiere wie Gegenstände behandelt wurden - und in Deutschland noch weiterhin als solche gelten, man Gewährleistungsansprüche wie bei einer Waschmaschine etwa hat -, doch damit ist in Spanien seit dem 5. Januar 1922 endlich Schluss!
Seitdem werden im neuen Tierschutzgesetz Tiere als „fühlende Lebewesen“ eingestuft. So geht nun nach Neuseeland ausgerechnet und dankenswerterweise Spanien voraus, das für unsere mitteleuropäischen Verhältnisse oft grausam umging mit ihren angeketteten oder ausgesetzten Hunden und - dem archaischen Stierkampf. Letzterer wurde im neuen Gesetz aber als Kulturgut ausgenommen, das sei nicht vergessen, und die Galgo-Jagdhunde ebenso. Aber sonst dürfen Haustiere nicht ausgesetzt, misshandelt oder von ihrem Eigentümern getrennt werden. Und bei Scheidungen von Frauchen und Herrchen muss im Zweifel ein Richter zum Wohle eines Haustieres entscheiden, welchem Partner es zugesprochen wird.
Tiere sind fühlende Lebewesen!
Ich habe meine Hunde, Katzen und Pferde immer schon als „fühlende Lebewesen“, ja Familienmitglieder betrachtet. Ich weiß seit über 30 Jahren, dass diese Säugetiere wie wir die gleichen Gefühle haben können wie Zuneigung, Vertrauen, Freundschaft, Eifersucht, Neid und Angst. Und ich stehe nicht allein mit dieser Einstellung, das beweisen aktuell gerade die vielen Ukraineflüchtlinge, die ihre Katzen und Hunde oft auf ihren Schultern kilometerweise mittragen und mit ihnen in Sicherheit wissen wollen.
Tiere haben Respekt vor dem Alter! Oft mehr als wir bei unserer eigenen „Art“! Beobachten Sie mal Pferde auf der Weide, wenn ein älteres Pferd dort mit dabei ist: Das wird nicht angegriffen am Futterplatz, und als mein 33 Jahre altes Pferd (man muss mit Menschenalter im Vergleich mal drei rechnen), sich auf die Weide zum Sterben legte, da kamen alle anderen Pferde und bildeten eine Kreis um ihn, wie um ihn zu verabschieden. Die Tiere sind sozial, gerade auch die in dieser Hinsicht oft negativ beleumundeten Katzen! Letztes Jahr in der Semana Santa warf unsere Hauskatze Felicitas zwei kleine Jungen, und fast gleichzeitig eine Woche später eine Wildkatze bei einem Olivenbaum fünf mal Nachwuchs ebenso. Doch wenig später sah ich, wie diese Wildkatzenmutter ein Junges nach dem anderen am Genick packte und mit ihnen umzog und ich nicht beobachten konnte, wohin! Leider ließ sie nach dem Umzug das kleinste, schwächste Kätzchen kläglich fiepend zurück. Was machte ich: ich nahm es und schob es der Felicitas unter ihre Zitzen. Die akzeptierte und adoptierte es sofort!
Ich haben meinen Tieren und besonders dem cleveren Pferd Raro ein Denkmal in Form eines Buches gewidmet: „Raro, das europäische Wunderpferd“. Gewohnt humorvoll und lustig geht es auch in diesem ihren Buch zu. Die authentischen Anekdoten machen klar, warum viele ihrer Fincabesucher bemerken: „Im nächsten Leben werde ich Tier bei dir!“ Das Buch zu 7,90 Euro erhält man über Buchhandlungen, über BoD.de und alle einschlägigen Online-Versender mit der ISBN Nummer 978-3-741-251290. Es ist auch als E-Book zu haben zu 3,49 Euro.
Same procedure as every year - nämlich Wald- und Flächenbrände in Spanien mitten im heißen Hochsommer mit ausgetrocknetem Land, spröden Bäumen, heißen Temperaturen. Dazu ein starker Wind und wenn dann noch folgende Ursachen hinzukommen wie eine weggeworfene Zigarette, Flaschen, die bei Sonneneinwirkung wie ein Brennglas wirken, Zündfunken von Motorsensen oder anderen Motoren oder Jägerflinten und jede Menge Brandstifter oft aus psychisch-pyromanischen Defekten, dann haben wir hier die Ausgangssituation für Brand-Gefahren.
Es ist deshalb notwendig, uns die wichtigsten Brandschutzregeln vor Augen zu halten:
Spätesten bis Ende Juni müssen die Grundstücke kurz gemäht sein, es darf kein hohes Gras geben. Nachbar dazu ermahnen, eventuell ungepflegte Parzellen der Gemeinde melden.
Verschwiegen sei aber nicht, dass mein großer Respekt den Bomberos gilt und der Institution INFOCA - hier können andere Länder nur lernen von der - ja, auch das gibt es hier - perfekten Organisation der schnellen Brandbekämpfung, der Lebensrettung und der Solidarität über Gemeinde- und Provinzgrenzen hinweg.
Jetzt kommt der Clou: über diese fehlenden Quarantäne-Maßnahmen regen sich am meisten auf - die hier lebenden britischen Residenten!
Die Regierung hat eine Unterstützung von 200 Millionen Soforthilfe für besonders den Gesundheitsbereich und den Arbeitssektor beschlossen.
Fotos oben von links nach rechts: Wochenmärkte gibt es wieder wie links in Manilva - auch Besuche im Restaurant ( wie hier in Sabinillas im Meson El Rocio) mit Servicepersonal mit Maske und mit eingehaltenen Gäste-Höchstzahlen und Hygiene-Regeln (Foto Reinhard Hefele).
Seit März 2019 gilt ein neues, strengeres Mietgesetz in Spanien:
Vor einer Zwangsräumung muss das Sozialamt informiert werden.
In Spanien hat der Schutz von Eigentum nicht gerade Priorität - dieses Eindrucks konnte man sich nicht erwehren, was die eigene Immobilie anbelangt. Nicht nur, dass in den Jahren des Immobilienbooms die Promotoren für ihre oft Bauungetüme private Eigentümer mithilfe der (meist korrupten) Gemeinden enteignen konnte, manch ein rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie fand nach seiner Abwesenheit sein Haus oder seine Wohnung plötzlich durch Fremde bewohnt und verschandelt vor, konnte sie nicht nutzen, da diese Hausbesetzer natürlich Schlüssel austauschten. Zuletzt passierte dies einem englischen Appartmentbesitzerpaar an der Costa del Sol, das nur 3 Wochen auf Heimaturlaub in England gewesen war. Da spielten sich Tragödien ab.
Bisher war das Recht mehr auf seiten dieser ungebetenen "Mieter", denn man konnte sie nur direkt 48 Stunden nach der Besetzung durch die Polizei rausschmeissen, aber danach erst durch langwierige Prozesse und Räuungsklagen, die erfahrungsgemäß hier 2-3 Jahre in Anspruchnahmen. Oder man überredete sie mit großen Geldsummen zum Auszug. Eigentlich konnte man keinem mehr zum Zweitwohnungserwerb in Spanien raten, so nahm diese" Gepflogenheit" zu! Nicht zuletzt auch eine Kehrseite der Wirtschaftskrise, denn Banken durften in Not geratene Eigentümer schon nach 2 (!) nicht erfolgten Hypothekenraten mithilfe der Staatsorgane rausschmeissen, die dann auf der Straße standen und sich anderweitig besonders bei den Leerständen umsahen.
Nicht nur leerstehende Bauruinen sind bei Hausbesetzern beliebt.
Es soll alles besser werden
Nachdem diese Fälle allein im letzten Jahr um sage und schreibe 92, in Worten zweiundneunzig, Prozent zugenommen hatten, sieht sich nun endlich der spanische Staat bemüßigt, dies zu ändern. In Zukunft soll man schneller Besetzer entfernen können, so weit diese keinen Mietvertrag vorweisen können. Allerdings ist leider noch nicht klar, wann und wie diese neue Gesetzeslage in Kraft tritt.
Nichts ist es seit einiger Zeit mehr mit der Lässigkeit in Spanien!
Seit 11. Mai 2016 gibt es ein neues Gesetz für Besitzer von Wohnungen, die diese partiell auch vermieten und als Ferienwohnung nutzen: Sie müssen sich nun bei der Landesregierung registrieren lassen *, hier in Andalusien beim "Registro de Turismo de Andalucía". Wer also bisher dies so nebenbei auf entsprechenden Internetseiten anbietet, sollte davon ausgehen, dass diese durchforstet werden.
* Hier der Link zur Registrierung: https://ws072.juntadeandalucia.es
Gute Informationen auf diesem Gebiet gibt Christoph Sander auf seiner Homepage, siehe auch unter Service bei Tipps und LINKS.
1. Für Ausländer mit Zweitwohnsitz in Spanien: Der Europäische Gerichtshof entschied noch im letzten Jahr, dass die Ungleichbehandlung beim Erbrecht nicht zulässig ist. Demnach darf keine höhere Erbschaftssteuer von nicht hier ansässigen Erben beim Übergang einer Immobilie verlangt werden! Auch gelten dieselben Freibeträge.
Beispiel: Machte die Erbschaftssteuer bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro bisher 52.000 Euro aus, ist sie nun wie bei Einheimischen und Residenten steuerfrei. Eine Flut von Rückerstattungsverfahren erwartet nun den spanischen Staat.
2. Noch ein Urteil für ausländische Immobilienkäufer: Wenn im Immobilienboom man von einem Promotor eine Wohnung kaufte, die aber nicht fertiggestellt wurde, man sie nicht beziehen geschweige denn die "primera ocupación" erhalten konnte, so verfiel der entsprechende Avalkredit der Bank bereits nach zwei Jahren. Das ist nun aber hinfällig. Denn nun hat man die Ansprüche des Käufers auf 15 Jahre verlängert - rückwirkend bis zum Jahr 1999! Zu verdanken ist dies dem Anwalt Oscar Clavo aus Estepona, der sich speziell der Probleme der Ausländer annimmt.
Der europäische deutsche Führerschein, unbegrenzt gültig, muss seit 1. Januar 2015 in einen spanischen umgewandelt werden, der dann nur noch 5 Jahre gilt und Augenuntersuchungen vorschreibt. Wird man mit unserem europäischen bei Kontrollen erwischt, kostet das gleich einmal 200 Euro Strafe.
Langzeiturlauber mit nur Zweitwohnsitz hier in Spanien werden bestraft, wenn sie ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen mehr als 183 Tage hier in Spanien hatten – was sich oft aufsummierte, wenn man ein kleines eigenes Zweitauto einfach in der Garage abstellte für den nächsten Urlaub.
Demnächst kommen auch noch gewaltige Restriktionen auf einen zu, wenn man sein Haus oder Appartement vermieten will! Die Junta de Andalucía will sich die katalanischen Vorschriften zum Vorbild nehmen, wenn man z.B. so etwas wie “Bed and Breakfast” anbieten will: bei mehr als zwei Appartements, die man vermietet, muss man sich registrieren lassen, darf nicht mehr als 15 Gäste gleichzeitig haben, muss im Winter Heizung und im Sommer Air condition als Ausstattung vorweisen...Die Hotellobby läßt wohl grüßen!