Same procedure as every year - nämlich Wald- und Flächenbrände in Spanien mitten im heißen Hochsommer mit ausgetrocknetem Land, spröden Bäumen, heißen Temperaturen. Dazu ein starker Wind und wenn dann noch folgende Ursachen hinzukommen wie eine weggeworfene Zigarette, Flaschen, die bei Sonneneinwirkung wie ein Brennglas wirken, Zündfunken von Motorsensen oder anderen Motoren oder Jägerflinten und jede Menge Brandstifter oft aus psychisch-pyromanischen Defekten, dann haben wir hier die Ausgangssituation für Brand-Gefahren.
Es ist deshalb notwendig, uns die wichtigsten Brandschutzregeln vor Augen zu halten:
Spätesten bis Ende Juni müssen die Grundstücke kurz gemäht sein, es darf kein hohes Gras geben. Nachbar dazu ermahnen, eventuell ungepflegte Parzellen der Gemeinde melden.
Verschwiegen sei aber nicht, dass mein großer Respekt den Bomberos gilt und der Institution INFOCA - hier können andere Länder nur lernen von der - ja, auch das gibt es hier - perfekten Organisation der schnellen Brandbekämpfung, der Lebensrettung und der Solidarität über Gemeinde- und Provinzgrenzen hinweg.
Jetzt kommt der Clou: über diese fehlenden Quarantäne-Maßnahmen regen sich am meisten auf - die hier lebenden britischen Residenten!
Die Regierung hat eine Unterstützung von 200 Millionen Soforthilfe für besonders den Gesundheitsbereich und den Arbeitssektor beschlossen.
Fotos oben von links nach rechts: Wochenmärkte gibt es wieder wie links in Manilva - auch Besuche im Restaurant ( wie hier in Sabinillas im Meson El Rocio) mit Servicepersonal mit Maske und mit eingehaltenen Gäste-Höchstzahlen und Hygiene-Regeln (Foto Reinhard Hefele).
Seit März 2019 gilt ein neues, strengeres Mietgesetz in Spanien:
Vor einer Zwangsräumung muss das Sozialamt informiert werden.
In Spanien hat der Schutz von Eigentum nicht gerade Priorität - dieses Eindrucks konnte man sich nicht erwehren, was die eigene Immobilie anbelangt. Nicht nur, dass in den Jahren des Immobilienbooms die Promotoren für ihre oft Bauungetüme private Eigentümer mithilfe der (meist korrupten) Gemeinden enteignen konnte, manch ein rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie fand nach seiner Abwesenheit sein Haus oder seine Wohnung plötzlich durch Fremde bewohnt und verschandelt vor, konnte sie nicht nutzen, da diese Hausbesetzer natürlich Schlüssel austauschten. Zuletzt passierte dies einem englischen Appartmentbesitzerpaar an der Costa del Sol, das nur 3 Wochen auf Heimaturlaub in England gewesen war. Da spielten sich Tragödien ab.
Bisher war das Recht mehr auf seiten dieser ungebetenen "Mieter", denn man konnte sie nur direkt 48 Stunden nach der Besetzung durch die Polizei rausschmeissen, aber danach erst durch langwierige Prozesse und Räuungsklagen, die erfahrungsgemäß hier 2-3 Jahre in Anspruchnahmen. Oder man überredete sie mit großen Geldsummen zum Auszug. Eigentlich konnte man keinem mehr zum Zweitwohnungserwerb in Spanien raten, so nahm diese" Gepflogenheit" zu! Nicht zuletzt auch eine Kehrseite der Wirtschaftskrise, denn Banken durften in Not geratene Eigentümer schon nach 2 (!) nicht erfolgten Hypothekenraten mithilfe der Staatsorgane rausschmeissen, die dann auf der Straße standen und sich anderweitig besonders bei den Leerständen umsahen.
Nicht nur leerstehende Bauruinen sind bei Hausbesetzern beliebt.
Es soll alles besser werden
Nachdem diese Fälle allein im letzten Jahr um sage und schreibe 92, in Worten zweiundneunzig, Prozent zugenommen hatten, sieht sich nun endlich der spanische Staat bemüßigt, dies zu ändern. In Zukunft soll man schneller Besetzer entfernen können, so weit diese keinen Mietvertrag vorweisen können. Allerdings ist leider noch nicht klar, wann und wie diese neue Gesetzeslage in Kraft tritt.
Nichts ist es seit einiger Zeit mehr mit der Lässigkeit in Spanien!
Seit 11. Mai 2016 gibt es ein neues Gesetz für Besitzer von Wohnungen, die diese partiell auch vermieten und als Ferienwohnung nutzen: Sie müssen sich nun bei der Landesregierung registrieren lassen *, hier in Andalusien beim "Registro de Turismo de Andalucía". Wer also bisher dies so nebenbei auf entsprechenden Internetseiten anbietet, sollte davon ausgehen, dass diese durchforstet werden.
* Hier der Link zur Registrierung: https://ws072.juntadeandalucia.es
Gute Informationen auf diesem Gebiet gibt Christoph Sander auf seiner Homepage, siehe auch unter Service bei Tipps und LINKS.
1. Für Ausländer mit Zweitwohnsitz in Spanien: Der Europäische Gerichtshof entschied noch im letzten Jahr, dass die Ungleichbehandlung beim Erbrecht nicht zulässig ist. Demnach darf keine höhere Erbschaftssteuer von nicht hier ansässigen Erben beim Übergang einer Immobilie verlangt werden! Auch gelten dieselben Freibeträge.
Beispiel: Machte die Erbschaftssteuer bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro bisher 52.000 Euro aus, ist sie nun wie bei Einheimischen und Residenten steuerfrei. Eine Flut von Rückerstattungsverfahren erwartet nun den spanischen Staat.
2. Noch ein Urteil für ausländische Immobilienkäufer: Wenn im Immobilienboom man von einem Promotor eine Wohnung kaufte, die aber nicht fertiggestellt wurde, man sie nicht beziehen geschweige denn die "primera ocupación" erhalten konnte, so verfiel der entsprechende Avalkredit der Bank bereits nach zwei Jahren. Das ist nun aber hinfällig. Denn nun hat man die Ansprüche des Käufers auf 15 Jahre verlängert - rückwirkend bis zum Jahr 1999! Zu verdanken ist dies dem Anwalt Oscar Clavo aus Estepona, der sich speziell der Probleme der Ausländer annimmt.
Der europäische deutsche Führerschein, unbegrenzt gültig, muss seit 1. Januar 2015 in einen spanischen umgewandelt werden, der dann nur noch 5 Jahre gilt und Augenuntersuchungen vorschreibt. Wird man mit unserem europäischen bei Kontrollen erwischt, kostet das gleich einmal 200 Euro Strafe.
Langzeiturlauber mit nur Zweitwohnsitz hier in Spanien werden bestraft, wenn sie ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen mehr als 183 Tage hier in Spanien hatten – was sich oft aufsummierte, wenn man ein kleines eigenes Zweitauto einfach in der Garage abstellte für den nächsten Urlaub.
Demnächst kommen auch noch gewaltige Restriktionen auf einen zu, wenn man sein Haus oder Appartement vermieten will! Die Junta de Andalucía will sich die katalanischen Vorschriften zum Vorbild nehmen, wenn man z.B. so etwas wie “Bed and Breakfast” anbieten will: bei mehr als zwei Appartements, die man vermietet, muss man sich registrieren lassen, darf nicht mehr als 15 Gäste gleichzeitig haben, muss im Winter Heizung und im Sommer Air condition als Ausstattung vorweisen...Die Hotellobby läßt wohl grüßen!